Elterngeld - Lohnersatzleistung für Eltern
Das Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung für Eltern,
die sich nach der Geburt ihres Kindes für eine Baby-Pause entscheiden. Elterngeld gibt es in Höhe von 67 Prozent des bisherigen Einkommens, dies maximal für 12 Monate. Bleibt der andere Partner auch zu Hause, so gibt es zwei weitere Monate Elterngeld.
Grund für die Einführung des Gesetzes zum Elterngeld war, dass Einkommensverluste der Eltern, die sich um ihr Baby kümmern, ausgeglichen werden sollen.
Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Elterngeld, finden Antworten auf häufig gestellte Fragen und erhalten das Formular für den Elterngeldantrag.
Höhe des Elterngeldes
Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig von dem Einkommen, welches der Antragsteller in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes verdient hat. Von diesem durchschnittlichen Einkommen (relevant ist das bereinigte Bruttoeinkommen abzüglich der Lohnsteuer, den Sozialabgaben und abzüglich einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 76,76 Euro monatlich) gibt es 67 Prozent an Elterngeld. Geringverdiener werden hierbei besonders berücksichtigt. Maximal werden monatlich 1.800 Euro gezahlt, der Mindestbetrag beträgt 300 Euro. Diesen Mindestbetrag erhält auch, wer vor der Geburt keiner Arbeit nachgegangen ist.
Antrag auf Elterngeld
Elterngeld gibt es nicht automatisch, es muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Für den Antrag auf Elterngeld werden die Geburtsbescheinigung des Kindes, für das Elterngeld beantragt wird, der Personalausweis, Einkommensnachweise, und die Nachweise über das gezahlte Mutterschaftsgeld benötigt.
Beide Elternteile können Elterngeld beantragen. In dem Antrag ist eine verbindliche Entscheidung zu treffen, wer wann das Elterngeld beziehen will. Eine spätere Änderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Geschwisterbonus
Familien, die bereits ein Kind oder mehrere Kinder haben können den so genannten Geschwisterbonus erhalten. Dieser besagt, dass sich das zustehende, nach dem Einkommen berechnete Elterngeld um zehn Prozent pro Monat, mindestens aber um 75 Euro erhöht. Für den Geschwisterbonus gelten folgende Voraussetzungen:
- bereits ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- bereits zwei Kinder, wenn beide das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- bei einem behinderten Kind im Haushalt, das das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Der Anspruch entfällt, sobald obige Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, also beispielsweise ein Geschwisterkind in dem Elterngeld – Bezugszeitraum das dritte Lebensjahr vollendet.
Bezugsdauer - Partnermonate
Ziel des Gesetzgebers war es auch, die Väter stärker in die Betreuung des Kindes einzubeziehen. Daher gibt es die Möglichkeit der Partnermonate. Es gibt insgesamt maximal 14. Lebensmonate Elterngeld, die Eltern können die Monate frei untereinander aufteilen, allerdings darf keiner mehr als 12 Monate Elterngeld beziehen. Beispielsweise könnten beide Elterngeld jeweils 7 Monate ein Jobpause einlegen und sich um das Kind sowohl gleichzeitig, also auch getrennt voneinander kümmern. Eine Regelung ist allerdings zu beachten. Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, gelten automatisch also Monate der Mutter.
Zahlung
Elterngeld wird in dem Monat gezahlt, für den es bestimmt ist (Elterngeld gibt es für Lebensmonat des Kindes, nicht für Kalendermonate!). Es gibt auch die Möglichkeit, dass das Elterngeld jeweils in zwei halben Monatsbeträgen bei doppelter Laufzeit ausgezahlt wird.
Oft wird das Elterngeld nur vorläufig gezahlt, wenn das relevante Einkommen nicht vollständig und richtig ermittelt werden konnte, beispielsweise, wenn zusätzlich zum Einkommen aus Nichtselbständiger Arbeit Einkommen aus Gewerbebetrieb hinzukommt, und der Steuerbescheid noch nicht vorliegt. Sollten sich am Ende oder während des Bezugszeitraumes Abweichungen zum Antrag ergeben, wird das Elterngeld von der Elterngeldstelle neu berechnet. Wurde zu wenig Elterngeld gezahlt, wird es nachgezahlt, wurde zuviel gezahlt, muss der Überschuss zurückerstattet werden.


