Elterngeld wird nur auf schriftlichen Antrag gezahlt.
Das Elterngeld muss rechtzeitig bei der zuständigen Antragstelle beantragt werden.
Rückwirkend wird das Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet,
in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Sollte das Kind z. B. im Januar geboren werden, sollte der Antrag spätestens im April eingehen um
alle Monate Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Neben dem Antrag auf Elterngeld hat der Antragsteller auch
- die Geburtsbescheinigung,
- Nachweise zum Erwerbseinkommen,
- Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit
im Bezugszeitraum
bzw. Erklärung über die Arbeitszeit bei selbstständiger Arbeit,
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld,
- Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
einzureichen.
Bei nichtsselbsttändiger Arbeit erfolgt der Nachweis des Einkommens durch entsprechende
Lohn- oder Gehaltsabrechnungen.
Selbstständige müssen ihren Gewinn durch geeignete Unterlagen nachweisen. (z. B. Steuerbescheid, Bilanz)