Auszahlung des Elterngeldes
Das Elterngeld ist im Laufe des Monats auszuzahlen, für den es bestimmt ist. Es muss spätestens am letzten Tag des Lebensmonats beim Berechtigten eingegangen sein.
Beispiel:
Max ist am 12.07.2007 geboren. Das Elterngeld für den ersten Monat muss spätestens am 11.08.2007 überwiesen worden sein.
Gesetz(BEEG)
§ 6 Auszahlung und Verlängerungsoption
¹Das Elterngeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den es bestimmt ist. ²Die einer Person zustehenden Monatsbeträge werden auf Antrag in jeweils zwei halben Monatsbeträgen ausgezahlt, so dass sich der Auszahlungszeitraum verdoppelt. ³Die zweite Hälfte der jeweiligen Monatsbeträge wird beginnend mit dem Monat gezahlt, der auf den letzen Monat folgt, für den der berechtigten Person ein Monatsbetrag der ersten Hälfte gezahlt wurde.
