Elternzeit
Mütter und Väter haben bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Anspruch auf Elternzeit.
Diese kann auch gemeinsam in Anspruch genommen werden.
Stimmt der Arbeitgeber zu, so können bis zu 12 Monate der Elternzeit später, also auf die Zeit
nach dem 3. Lebensjahr übertragen werden. Allerdings nur bis zur
Vollendung des 8. Lebensjahres.
Die Elternzeit kann auf bis zu zwei Abschnitte aufgeteilt werden.
Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit sollten Sie
diese vom Arbeitgeber schriftlich verlangen. Hier muss bereits verbindlich
erklärt werden, für welchen Zeitraum Elternzeit innerhalb von zwei
Jahren genommen wird.
Während der Elternzeit gilt Kündigungsschutz. Auch für den Vater.
Der Kündigungsschutz beginnt mit der Anmeldung der Elternzeit, höchstens
jedoch acht Wochen vor dessen Beginn.
Die ersten drei Lebensjahre des Kindes werden in der Rentenversicherung der Mutter oder des Vaters als Kindererziehungszeiten
berücksichtigt.
