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Elterngeld schrumpft, Teil II


Das Elterngeld schrumpft weiter. Als wenn die Anrechnung des Mutterschaftsgeldes nicht schon genug wäre, wird nun auch ein Steuerklassenwechsel, welcher den Eltern ein höheres Elterngeld bringen würde, nur in den Fällen anerkannt, in denen sich das Einkommen auch tatsächlich ändert. "Ein Wechsel in die Lohnsteuerklasse III wird nur dann berücksichtigt, wenn auch das Einkommen sich verändert hat", so Hans Joachim Helmke vom Bundesfamilienministerium gegenüber ntv. Die Frau, die die Lohnsteuerklasse III wählt, müsste dann auch ein höheres Einkommen haben. Ob das Ministerium den Steuerklassenwechsel "untersagen" kann bleibt wohl dahingestellt. Eventuell müssen hier wie auch bei der Stichtagsregelung die Gerichte eine Entscheidung herbeiführen.[tb]








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