Antragstellen des Elterngeldes
Ab sofort sind die zuständigen Antragstellen des Elterngeldes abrufbar.
Unter Wo beantragen? findet man die für das jeweilige Bundesland zuständigen
Behörden.
§ 12 BEEG sagt: Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen
bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.
Das Bundesministerium schreibt, dass evlt. die zurzeit für das Erziehungsgeld noch zuständigen
Stellen auch für das Elterngeld zuständig sind. Daher steht noch nicht 100 %-ig fest,
ob die hier angegeben Stellen auch die Richtigen sind.
Wo beantragen?
Antragstellung[tb]
