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Antragstellen des Elterngeldes


Ab sofort sind die zuständigen Antragstellen des Elterngeldes abrufbar. Unter Wo beantragen? findet man die für das jeweilige Bundesland zuständigen Behörden.
§ 12 BEEG sagt: Die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden.
Das Bundesministerium schreibt, dass evlt. die zurzeit für das Erziehungsgeld noch zuständigen Stellen auch für das Elterngeld zuständig sind. Daher steht noch nicht 100 %-ig fest, ob die hier angegeben Stellen auch die Richtigen sind.

Wo beantragen?
Antragstellung[tb]








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