Elterngeld leichter berechnen
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der zur Vereinfachung beim Elterngeld, speziell bei der Berechnung vom Elterngeld, beitragen soll. Der Vorschlag besagt, dass das bisherige, aufwändige Verfahren zur Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit durch ein EDV-gestütztes ersetzt werden soll.
In Zukunft soll laut Vorschlag aus jeder Gehaltsbescheinigung das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen entnommen werden, aus dem ein fiktives Nettoeinkommen berechnet wird. Künftig sollen also Steuern und Abgaben pauschal in die Berechnung einfließen.
Begründung hierfür ist, dass das derzeitige Verfahren ohne zusätzliches Personal zu unzumutbaren Verzögerungen führe.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem folgende Änderungen:
- Umstellung der Einkommensermittlung bei nichtselbständiger Tätigkeit;
- weitgehende Umstellung der Gewinnermittlung bei Gewinneinkünften auf Unterlagen, die auf Grund von Besteuerungsverfahren bereits vorliegen;
- Pauschalierung von Steuern und Abgaben bei Gewinneinkünften;
- Beseitigung der streitträchtigen Anrechenbarkeit des Mindestgeschwisterbonus auf andere Leistungen und
- Lockerung der Verbindlichkeit der Festlegung auf Bezugszeiträume.
Der Gesetzesentwurf wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, welche ihn in den nächsten Wochen in den Bundestag einbringen wird.
