Sozialleistungen
Arbeitslosengeld II Empfänger (Hartz 4), Rentner, BaföG-Empfänger (z. B. Studenten) erhalten einen Sockelbetrag von monatlich 300 Euro, welcher ein Jahr lang gezahlt wird. Das Elterngeld gibt es zusätzlich zu oben genannten Leistungen bis zu einem Betrag von 300 Euro. Was darüber an Elterngeld gewährt wird, wird auf die Leistungen angerechnet.
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich der Betrag, der anrechnungsfreie Betrag um je 300 Euro für das zweite und jedes
weitere Kind. In den Fällen, in denen Anspruchsberechtigte
doppelt so lang halbes Elterngeld beziehen, halbiert sich
auch der anrechnungsfreie Betrag.
Wie beim Mutterschaftsgeld werden nur Entgeltersatzleistungen,
die für denselben Zeitraum zustehen und an die
Stelle des wegfallenden Erwerbseinkommens treten, angerechnet.
