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Anspruch auf Elterngeld


Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnistz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Ferner muss der Berechtigte mit seinemn Kind in einem Haushalt leben, es selbst betreuen und erziehen und keiner oder keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen.