Aufteilung der Monate
Elterngeld gibt es für maximal 14 Lebensmonate des Kindes. Die Anzahl der Monatsbeträge kann bis auf die Partnermonate von den Eltern aufgeteilt werden. Beispielsweise kann Elterngeld gleichzeitig aber auch nacheinander bezogen werden.
Zu beachten ist bei der Verteilung der Monatsbeträge, dass Lebensmonate des Kindes, in denen die Kindesmutter Mutterschaftsgeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht, also Monate gelten, in der die Mutter Elterngeld bezieht. Also sind schon zwei Monate zu gunsten der Mutter verbraucht.
