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Geschwisterbonus


Is das Kind, für das Elterngeld beantragt wird, nicht das erste Kind im Haushalt, so kann es den Geschwisterbonus geben, wenn bereits ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Hierbei sind alle Kinder zu berücksichtigen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, im gleichen Haushalt leben, von der berechtigten Person selbst betreut und erzogen werden.
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des errechneten Elterngeldes (ohne Mehrlingsbonus), mindestens aber 75 Euro. Dieser Geschwisterbonus wird aber nur in den Monaten gezahlt, in denen auch die Voraussetzungen der Altersgrenze vorliegen.





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