Streckung des Elterngeldes mildert die Progression
Der Progressionseffekt beim Elterngeld lässt sich mit einem kleinen Trick mildern. Durch die Möglichkeit der Streckung des Elterngeldes (verdoppeln des Auszahlungszeitraumes bei gleichbleibender Gesamthöhe) lässt sich der Steuersatz dahingehend senken, dass die jährliche Progression gemildert wird.
Das Elterngeld ist zwar steuer- und abgabenfrei, allerdings wird es (fiktiv) auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, um somit den höheren Steuersatz zu ermitteln (Progression). Dieser Steuersatz wird dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne das Elterngeld) angewandt.
