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Der Wechsel der Steuerklasse

Das Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Nach Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben erhält man das tatsächliche Einkommen (Nettoeinkommen). Die Höhe des Nettoeinkommens kann man aber durch die Lohnsteuerklassenwahl beeinflussen. Der Elternteil, der das Elterngeld beantragen will, sollte in die Lohnsteuerklasse 3 wechseln.
Hier erfahren Sie, für wen sich ein Lohnsteuerklassenwechsel lohnt.

Auflistung der Lohnsteuerklassen



Frau, verheiratet, Bruttoeinkommen 2300 Euro, Lohnsteuerklasse III

Lohnsteuer

93,83

Kirchensteuer

8,44

Sozialabgaben

 

Rentenversicherung (19,5%)/2

224,25

Arbeitslosenversicherung (6,5%)/2

74,75

Krankenversicherung (14%)/2

161,00

Zuschuss zur KV (0,9%)

20,7

Pfelgeversicherung (1,7%)/2

19,55

Nettoeinkommen

1697,48

Elterngeld (67%)

1137,31








Frau, verheiratet, Bruttoeinkommen 2300 Euro, Lohnsteuerklasse IV

Lohnsteuer

343,83

Kirchensteuer

30,94

Solidaritätszuschlag

18,91

Sozialabgaben

 

Rentenversicherung(19,5%)/2

224,25

Arbeitslosenversicherung(6,5%)/2

74,75

Krankenversicherung(14%)/2

161,00

Zuschuss zur KV(0,9%)

20,7

Pfelgeversicherung(1,7%)/2

19,55

Nettoeinkommen

1406,00

Elterngeld (67%)

942,07



Fazit: Man kann an diesem Beispiel sehen, dass es sich um knapp 200 Euro handeln kann, welche man mehr oder weniger als Elterngeld bekommt. Eine Prüfung sollte in jedem Falle durchgeführt werden und gegengerechnet werden, was der andere Partner durch die schlechtere Steuerklasse weniger hat.

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