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Tipps & Tricks



In dieser Rubrik werden werden verschiedene Tipps zum Elterngeld in Form von Artikeln aufgelistet.



Wechsel der Lohnsteuerklasse

Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse kann mehrere hundert Euro an Elterngeld mehr im Monat bringen.
Dies gilt natürlich nur für verheiratete Paare. Verheiratete, die beide Arbeitslohn beziehen, können wählen, ob einer in die Steuerklasse III (in der Regel der Besserverdienende) und der andere in die Steuerklasse V kommt oder ob beide in die Steuerklasse IV wollen. Wird also ein Kind geplant, so sollte der Elternteil, der für das Kind nach der Geburt Elterngeld beziehen will, so früh wie möglich in die Lohnsteuerklasse III wechseln. Ein Wechsel ist grundsätzlich nur bis zum 30. November möglich, allerdings bestätigen Ausnahmen die Regel. Wichtig ist, dass dies alles früh geschieht.
Achtung: Teilweise akzeptieren die Behörden es nicht mehr, wenn der Lohnsteuerklassenwechsel allein deswegen erfolgt ist.

Lesen Sie aus aktuellem Anlass auch auf den Seiten von Stiftung Warentest nach; dort den Artikel "Ministerium nennt Details"
Dieser informiert sehr umfassend über den Steuerklassenwechsel
Lesen Sie hierzu auch:
Wechsel der Lohnsteuerklasse - Beispiele

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